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Unter dem Begriff Neues kommunales Finanzmanagement (NKF) werden die Bestrebungen zusammengefasst, die die bisher nach dem Prinzip der Kameralistik geführten Finanzhaushalte der Kommunen auf das Prinzip der Doppik umstellen. Das NKF ist der finanzwirtschaftliche Teil des neuen Steuerungsmodells.
Hierbei findet eine Abbildung von Ressourcenverbräuche und Aufkommen statt. Der kommunale Vermögensstand wird nachgewiesen. Ziel der Reform ist es, die Steuerung der Kommunen von der sogenannten Input- auf die Outputorientierung umzustellen.
Das normierte Haushaltswesen enthält die Komponenten Finanzrechnung, Ergebnisrechnung und Bilanz. Es dient der besseren Vergleichbarkeit und Ergebnisorientierung und ist verpflichtend. Durch das NKF sollen Aussagen über Effektivität und Wirtschaftlichkeit stärker möglich werden. Die Politik soll mit steuerungsrelevanten Daten nach kaufmännischen Gesichtspunkten versorgt werden. Insbesondere soll durch die systematische Erfassung des Vermögens und der Schulden in einer Bilanz eine verbesserte Berücksichtigung der Interessen nachfolgender Generationen erreicht werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Nachhaltigkeit öffentlichen Handelns.
Das Infrastrukturvermögen der Kommune stellt in der Bilanz meist einen gewichtigen Faktor dar. Aus diesem Grunde ist die ordnungsgemäße Ermittlung von großer Bedeutung. Wir ermitteln prüffähige Bilanzwerte für Ihr Infrastrukturvermögen. Aus den Zustandswerten werden Zustandsfaktoren abgeleitet, die beispielsweise faktorisiert über die Flächengröße und den Einheitswert der einzelnen Flächentypen zu den konkreten Vermögenswerten führen.
Gleichzeitig wird der Vermögenswert, sein Verzehr und ggf. auch seine Finanzierung über Fremdkapital im Rechnungswesen abgebildet. Aussagen dieser Art konnten bisher nur über zusätzliche Vermögens- und Schuldenrechnungen oder andere Zusatzrechnungen abgebildet werden. Um auch Planzahlen darzustellen, muss die Doppik um eine Planungsrechnung ergänzt werden.
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Die Doppik liefert einen Vergleichsmaßstab zur Feststellung der Wirtschaftlichkeit, da zumindest interkommunale Vergleiche möglich werden. Die Bilanz ist eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals der Kommune, d.h. sie stellt Vermögen und Kapital mit dem Ziel gegenüber, das Eigenkapital als Restgröße zu ermitteln.
Beispiel einer Bewertung des Straßenvermögens
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